Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Bergkonn Electronics GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer"), insbesondere über Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichern, Wärmepumpen, Klimaanlagen, Elektroinstallationen und Ladeinfrastruktur. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Ausführung zustande. Angaben auf der Website, insbesondere die dortigen Illustrationen, stellen kein Angebot dar. Verbindliche Angebote setzen in der Regel eine Aufnahme vor Ort voraus.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich. Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Teile der Leistung Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
§ 4 Leistungsumfang und Änderungen
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot samt Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet. Der Auftragnehmer darf Teilleistungen erbringen und Nachunternehmer einsetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig und unentgeltlich für die vereinbarten Voraussetzungen der Ausführung, insbesondere freien Zugang zu den Arbeitsbereichen, Strom- und Wasseranschluss auf der Baustelle, die Klärung der Eigentums- und Genehmigungsverhältnisse sowie zutreffende Angaben zum Gebäude. Erforderliche behördliche Genehmigungen, die nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehören, beschafft der Auftraggeber. Verzögerungen aus verletzten Mitwirkungspflichten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; entstehende Mehrkosten können berechnet werden.
§ 6 Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, unverschuldeten Lieferengpässen sowie bei Verzögerungen durch Dritte, insbesondere durch Netzbetreiber bei Anmeldung, Zählersetzung oder Inbetriebsetzung, sofern der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Abnahme
Werkleistungen werden nach Fertigstellung gemeinsam abgenommen; über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder eine gesetzte angemessene Frist zur Abnahme verstreichen lässt, ohne wesentliche Mängel zu benennen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Herstellergarantien, etwa für Module, Wechselrichter oder Speicher, bestehen daneben und werden durch diese Bedingungen weder eingeschränkt noch erweitert; Ansprüche daraus richten sich gegen den jeweiligen Hersteller.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Erträge und Einsparungen einer Anlage hängen von äußeren Faktoren ab; Prognosen sind keine zugesicherten Eigenschaften.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform überlassen wird. Verlangt der Verbraucher, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung.
§ 12 Referenzbilder
Der Auftragnehmer darf die von ihm errichteten Anlagen und Arbeitsergebnisse während und nach der Ausführung fotografieren und diese Aufnahmen unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Referenz- und Öffentlichkeitsarbeit nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in eigenen Profilen in sozialen Medien und in eigenen Angebotsunterlagen. Personen werden nicht abgebildet; Name und genaue Anschrift des Auftraggebers werden ohne dessen gesonderte Zustimmung nicht genannt, und die Aufnahmen werden so gewählt, dass sie keine Rückschlüsse auf schutzwürdige Lebensumstände zulassen. Der Auftraggeber kann der künftigen Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; bis dahin veröffentlichte Druckwerke bleiben unberührt.
§ 13 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026